Zusammen mit dem KVR geht der Taxiverband München verstärkt gegen die schwarzen Schafe aus der Mietwagenkonkurrenz vor.
Warum macht denn keiner was dagegen? Was machen denn die da oben für uns? So kommt ganz häufig die vorwurfsvolle oder auch verzweifelte Frage von Kollegen, wenn es um das Thema Uber, Blackline oder Clever Shuttle geht. Vor allem die Fahrzeuge, die für Uber arbeiten und Aufträge dieser App Vermittlung übernehmen, kann man im Stadtgebiet nicht mehr übersehen.
Egal ob morgens um sechs Uhr vor irgendwelchen Hotels in München, am Nachmittag in der Nähe diverser Firmen, oder am Abend und in der Nacht vor den Diskotheken, die meist schwarzen Limousinen stehen irgendwo am Straßenrand, oft sogar in zweiter Reihe auf den Straßen herum. In vielen Fällen sitzt der oder die Fahrerin im Fahrzeug und starrt gebannt auf das Handy, in der Hoffnung, dass der nächste Auftrag bald kommt.
Drei Wege um gegen unlautere Konkurrenz vorzugehen
Inzwischen hat sich aber unter vielen Taxikollegen herumgesprochen, dass der Taxiverband München schon seit längerer Zeit aktiv ist und viele verschiedene Versuche unternimmt, um möglichst effektiv gegen diese unerlaubte Bereitstellung und die damit verbundenen Verstöße gegen die Rückkehrpflicht vorzugehen. Drei dieser Wege wollen wir hier vorstellen.
Grundlegend ist eines nötig: Wir haben immer wieder in Gesprächen mit die Kollegen betont, dass wir ohne sie nichts erreichen können und sie gebeten uns alle Beobachtungen zu melden. Viele dieser Kollegen haben dies nun mit einer wunderbaren Regelmäßigkeit auch übernommen. Und wir hoffen, dass der Kreis derer, die uns entsprechende Beobachtungen melden, noch deutlich größer wird, denn wir könnten noch wesentlich mehr erreichen.
Denn tatsächlich ist der Nachweis eines Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ja alles andere als einfach. Um eine Beobachtung möglichst „Gerichtsfest“ zu bekommen, ist Zeitaufwand und Aufmerksamkeit gefordert, den verständlich nicht jeder aufbringen will (Siehe Kasten: Was muss eine Meldung alles enthalten). Damit ein Bußgeld vom KVR vor Gericht auch Bestand haben kann, müssen die Verstöße Beweissicher sein.
Über Masse zu verwertbaren Ergebnissen kommen
Und so funktioniert dann eben der eine Weg: durch die Masse an Meldungen, die wir bekommen haben und in einer Excel-Liste zusammengefasst haben (mindestens: Kennzeichen, Uhrzeit, Datum, Ort und möglichst genaue Beschreibung der Beobachtung), haben wir Regelmäßigkeiten und Muster über Einsatzorte, häufige Kennzeichen und Uhrzeiten feststellen können. Das allein macht natürlich noch keinen Verstoß. Aber die Regelmäßigkeiten geben natürlich Aufschluss über das Verhalten mancher Fahrer bzw. Fahrzeuge und die Herkunft mancher Unternehmer. Denn eine ganz große Zahl dieser Fahrzeuge sind nicht in München zugelassen, die Zulassungen erstrecken sich über den gesamten oberbayerischen Raum. Fahrzeuge mit Zulassung Dingolfing, Landshut, Unterallgäu oder woher auch immer, sind keine Seltenheit. Und um diese Muster zu erarbeiten, benötigen wir die Hilfe möglichst vieler Kollegen. Es gibt bei uns im Büro auch entsprechende Formblätter, auf denen nur noch die wichtigen Fakten eingetragen werden müssen.
Wir haben diese erste Sammlung dann dem KVR, also der Genehmigungsbehörde übergeben und diese hat in mühevoller Arbeit jedes einzelne Kennzeichen dieser Liste überprüft. Immerhin konnten so schon ein paar häufige Namen von Unternehmen ausgewertet werden. Nur mit Hilfe dieser Daten konnte dann eine durch das KVR gut geplante und hervorragend vorbereitete Kontrolle zusammen mit dem Taxiverband an typischen und auffälligen Plätzen durchgeführt werden. Diese Kontrolle hatte in unseren Augen einen sehr positiven Effekt und hat sicher auch schon zum einen oder anderen Bußgeldbescheid geführt. Weitere dieser Kontrollen sollen durchgeführt werden, dem KVR steht hier derzeit leider zu wenig Personal zur Verfügung, obwohl die notwendigen Stellen bereits genehmigt sind, nur leider bislang noch immer nicht besetzt sind. Wenn bekannt wird, dass gezielte Kontrollen durchgeführt werden, wird die unerlaubte Bereitstellung vielleicht schon weniger und die Rückkehrpflicht eher mal eingehalten.
Testfahrten führen zu überraschenden Ergebnissen
Was wir natürlich auch immer wieder gemacht haben sind Testfahrten. Wie lange braucht das Fahrzeug bis es bei uns als Kunden ist, wo kommt es her, wo ist der Betriebssitz, kann es sein, dass ein Fahrzeug in 5 Minuten von Landshut zu einer Adresse in München anfährt und was erzählt uns der Fahrer zu diesem Thema. Mit den Beschreibungen dieser Fahrten kann man Verstöße gegen das PBefG sehr treffend formulieren und beweisen. Sofern überhaupt ein legales Geschäft betrieben wird, sind die Unternehmen als Mietwagen– bzw. Limousinen Service angemeldet. Damit verbunden sind nahezu alle dieser Fahrzeuge von der Verpflichtung des Wegstreckenzählers befreit. Man bekommt als Kunde einen Preis angeboten, den man akzeptiert und nach dem zunächst abgerechnet wird. In einem dieser Fälle wurde uns dieser Preis allerdings im Nachhinein um einige Cent reduziert. Von einem Festpreis, der ja Voraussetzung zur Befreiung des Wegstreckenzählers ist, kann also keine Rede mehr sein. Ebenfalls wird einem nach der Fahrt von Uber im Auftrag des durchführenden Unternehmens eine Rechnung zugestellt. Diese Rechnungen enthalten keinen Hinweis auf irgendeine enthaltene Mehrwertsteuer. Das hat dazu geführt, dass in einem Fall der nachgewiesene Verstoß nicht nur an das zuständige Landratsamt, sondern auch an das Finanzamt zur Prüfung weitergegeben wurde.
Der Klageweg
Immerhin hat sich ein mutiges Ehepaar mit einem Einzelunternehmen in München gefunden, das den insbesondere finanziell riskanten Weg der Klage gegen Uber beschritten hat. Um das Prozessrisiko auf der Kostenebene halbwegs erträglich zu machen, hat der Taxiverband München zugesichert, sich an entstehenden Kosten zu beteiligen. Das was in München andere Taxiorganisationen finanziell ohne weiteres Schultern könnten, übernimmt ausgerechnet der Verband, der sich aus den Beiträgen der Mitglieder und aus den Schulungsangeboten finanzieren muss. Die Mitgliedschaft im TVM ist bekanntlich freiwillig und bringt keine wesentlichen finanziellen Vorteile. Die Mitgliedschaft in Zentralen dagegen schon.
Die Klage gegen Uber wurde im August 2016 eingereicht. Inhaltlich wird Uber vorgeworfen durch die App Vermittlung gegen Vorschriften des PBefG´s zu verstoßen. Auf Grund ähnlicher Gerichtsverfahren wurde Uber in allen anderen deutschen Städten verboten und vermittelt derzeit einzig und allein in München. In Berlin versucht sich Uber nach dem zunächst erreichten Verbot, mittlerweile mit einer veränderten Vermittlungsform wieder in den Markt einzumischen. Durch geschickten Umgang mit Fristverlängerungen und Anwenden aller Verzögerungstaktiken hat hier in München ein Gerichtstermin bis heute nicht stattgefunden. Immerhin ist jetzt für Oktober, also leider erst nach dem Oktoberfest ein Termin festgesetzt. Ob der dann allerdings auch stattfinden wird lassen wir mal noch mit einem Fragezeichen stehen. Wir hoffen natürlich, dass auch in München dann die illegale Vermittlung eingestellt werden muss.
Donnerstagmorgens, sechs Uhr auf der Maximilianstraße:
Manch ein Kollege der sich bereits um sechs Uhr früh am Taxistand des Hotels Vier Jahreszeiten aufgestellt hatte, staunte nicht schlecht als plötzlich das gut vorbereitete und hoch aktive Kontrollteam des KVR´s sichtbar für alle Anwesenden, Kontrollen bei ankommenden oder wartenden Limousinen durchführte. Auch in den kleinen Nebenstraßen und umliegenden Parkplätzen wurden Fahrzeuge kontrolliert, die ziemlich offensichtlich zur Personenbeförderung unterwegs waren. Und durch das Wissen typischer Kennzeichen konnten manche Fahrzeuge auch ganz gezielt überprüft werden. Wir würden uns sehr wünschen, dass solche Kontrollen zwar in unregelmäßigen Abständen aber doch deutlich häufiger durchgeführt werden. Wir hoffen, dass das dafür notwendige Personal auch bald dafür zur Verfügung steht. Es werden ja nicht nur Verstöße festgestellt, sondern diese Kontrollen haben auch eine abschreckende Wirkung.
September 2017