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Taxi Verband München > Aktuelles > Allgemein > Der Zoll und die ungenehmigten Mietwagenverkehre
Mrz 14 2018

Der Zoll und die ungenehmigten Mietwagenverkehre

  • Allgemein
  • Alexander Fischl

Bei einem spontanen Gespräch mit dem Zoll gelingt es dem TVM zusammen mit einem Fahrer den Zoll von der Notwendigkeit zu Handeln zu überzeugen

Ein paar Tage nach der Zollaktion an den Münchener Taxistandplätzen ist der Vorstand des TVM mit einem der im Kampf gegen Uber aktivsten Fahrer spontan in die Landsberger-Straße zum Hauptzollamt gefahren. Im Gepäck die Liste aller gesammelten Kennzeichen, die als Uberfahrer / Teilnehmer bekannt sind und von denen vermutlich ein guter Teil über keine entsprechenden Genehmigungen zur Personenbeförderung verfügen.

Und tatsächlich hatte der Einsatzleiter der Zollkontrollen in München Herr Reinhardt Zeit für unangemeldeten Besuch. Wir konnten ihm sehr ausführlich unsere Probleme mit den Mietwagenverkehren in München schildern, im Laufe der Erzählungen wurde er auch immer hellhöriger und aufmerksamer. Natürlich gibt es einige Bereiche, die nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, so liegen die Kontrolle der Genehmigungen oder sonstigen notwendigen Erlaubnisse nicht in seinem Bereich.

Eine grundlegende Schwierigkeit bei der Kontrolle von Mietwagen ist schon mal, dass sie anders als ein Taxi, nicht direkt als gewerbliches Fahrzeug erkannt werden können. Ein Einfaches drauf los kontrollieren funktioniert nicht, da private Fahrzeuge nicht der Aufsicht des Zolls unterliegen. Auf unseren Hinweis, dass wir inzwischen sehr wohl in der Lage sind ihm die notwendigen Erkennungsmerkmale gewerblicher Fahrzeuge an die Hand zu geben, wurde das Gespräch deutlich offener und konkreter.

Uns liegen von ehemaligen Uberfahrern Aussagen vor, dass in vielen Betrieben eine Umgehung der Bezahlung nach Mindestlohn praktiziert wird, dass Fahrer teilweise im Auto schlafen um überhaupt ausreichend Geld zu verdienen, sprich dass es durchaus üblich ist, die Sozialgesetze und die Arbeitszeitgesetze zu umgehen. Auf Grund von uns vorliegenden Aussagen können auch ein Teil der „Fahrer“ gar nicht über die notwendigen Führerscheine verfügen, werden folglich völlig ohne Anmeldung beschäftigt. Die Kontrolle dieser Gesetze ist die primäre Aufgabe des Zolls.

Auf Grund der von uns vorgelegten Daten und Unterlagen hat Herr Reinhardt dann tatsächlich eine Ermittlungsakte eröffnet und wird mit einer Überprüfung beginnen. Für die Zeit nach Ostern wurde vereinbart, dass weitere Informationen ausgetauscht werden und ähnlich zur Taxiaktion eine Kontrollaktion der Mietwagen durchgeführt wird.

 

Wie geht das? Betriebssitz Flughafen

Einige Mietwagenunternehmen haben es tatsächlich geschafft ihren Betriebssitz am Flughafen anzumelden.

Bei der Genehmigung eines Mietwagenunternehmens muss nicht nur eine tatsächlich existierende Betriebssitzadresse nachgewiesen werden, sondern wegen der Rückkehrpflicht auch ein Stellplatz für jedes angemeldete Fahrzeug. Ein Betriebssitz am Flughafen ist also entweder ein Counter ähnlich wie der Schalter des Taxiservice Point, oder ein Büro. Beides gehört nicht unbedingt zu den günstigen Dingen am Flughafen, auch ein Dauerstellplatz liegt eher im höheren Preissegment. Zumindest für einen Mietwagenunternehmer, der für Uber Aufträge fahren möchte, also sich auf die preisbewusste Zufallskundschaft konzentriert und nicht die VIP´s erreichen möchte, auf die solche Preise vielleicht umgelegt werden können.

Das Prinzip funktioniert also anders: Es gibt Firmen am Flughafen die Betriebssitze „vermieten“. Diese Firma hat also ein Büro am Flughafen und bietet anderen Firmen an, sich ihren Betriebssitz in ihrem Büro anzumelden. Wer möchte kann einen Schreibtisch bekommen, aber es geht auch ohne. Wer möchte kann auch einen Telefonanschluss haben, aber es geht auch gegen Bezahlung, dass ein Mitarbeiter des Vermieters ans Telefon geht und vorgibt die angerufene Firma zu sein, sich also mit dem Namen dieser Firma meldet.

Geschäftsunterlagen findet man vergeblich, obwohl dies ja wesentlicher Teil eines Büros, bzw. Betriebssitzes zu sein hat. Spontane gründliche Überprüfungen des Betriebssitzes würden sehr schnell ergeben, dass hier mehr Schein als Sein vorhanden ist. Ähnlich gehandelt wird mit den Stellplätzen. Zwar kann man tatsächlich gegen entsprechende Bezahlung einen Platz für sich ganz alleine bekommen, häufig teilt man sich aber mit anderen Mietern die Kosten, den Stellplatz will man ja ohnehin nicht wirklich nutzen. Man stellt sich, während auf Aufträge gewartet wird, lieber an der AGIP Tankstelle bereit und wenn man an der Reihe ist, fährt man Richtung Audi Forum, dort kann man ja noch ohne Bezahlung stehen.

 

Gespräch im Landratsamt Erding

Zum Thema Uber und Betriebssitze am Flughafen haben wir auch mit dem LRA Erding gesprochen

Die Stimmung am Flughafen ist gereizt. Gefühlt kann man bald mehr schwarze Limousinen überall auf dem Gelände sehen als Taxis, denn die haben ihre zugewiesenen Plätze und stehen ordentlich hintereinander aufgereiht und gut aufgeräumt in den Speichern oder den Modulen. Anders die ständig wachsende Zahl der Mietwagen, die überall dort zu finden sind, wo es am Flughafen noch kostenfreie Plätze gibt, sei es am AGIP oder in den Ausfahrtbuchten der Parkhäuser, in den Zufahrten zum Modul F, oder Audi Forum. Und wenn da keine Plätze sind, dann fährt man halt im zehn Minutentakt in den Parkplätzen ein und aus. In jedem Fall sind diese Fahrzeuge ein sichtbares Ärgernis, denn jedes dieser Fahrzeuge hätte eigentlich eine Rückkehrpflicht einzuhalten, was natürlich völlig ignoriert wird.

Über die Notwendigkeit intensiver Kontrollen all dieser unerlaubten Bereitstellungen, die Feststellung der Umgehung der Rückkehrpflicht, natürlich auch über die nicht ordnungsgemäße Aufzeichnung aller Aufträge, die durch Uber vermittelt werden haben wir im Landratsamt mit Herrn Neudecker und seiner Kollegin Frau Grätz gesprochen. Über die zu sehende Menge der Fahrzeuge und über das Ausmaß der Bereitstellungsverstöße schien man im Landratsamt keine realistische Vorstellung zu haben.

Die Tatsache, dass es eine virtuell gesteuerte Aufstell- und Rangordnung bei Uber gibt, dass also System hinter den Verstößen steckt, schien auch nicht bekannt zu sein. Denn selbst die Fahrer geben ja zu und bestätigen, dass sie übers Handy gesteuert werden und Informationen bekommen können an welchem „Platz“ sie sich befinden. Der einzige Unterschied zum Taxi ist also, dass die Fahrzeuge nicht in der Reihenfolge am Stand stehen, sondern einer digitalen Reihenfolge unterliegen.

Eine Kontrolle der Mietwagen am Flughafen unterliegt einerseits dem Landratsamt Erding nämlich im Bereich der Module, andererseits aber dem Landratsamt Freising, wenn es um die Fläche bei AGIP herum geht, denn AGIP liegt im Landkreis Freising. Effektive Kontrollen machen also nur gemeinsam Sinn, ein Gespräch des TVM mit dem Landratsamt Freising steht zwar noch aus, wird aber recht bald erfolgen.

Für die Zeit nach Ostern wurde vereinbart, dass eine Überprüfung vor Ort und eine Kontrolle der Fahrzeuge stattfinden soll. Wir werden versuchen, ob wir eine gemeinsame Aktion aller Genehmigungsbehörden organisieren können.

 

TVM jetzt auch Anhörstelle

Nach der Aufnahme in die Taxikommission werden wir nun auch bei wichtigen Themen angehört

Aufgabe einer Anhörstelle ist es gutachterlich Stellung zu beziehen, z.B. wenn es um genehmigungspflichtige Sonderverkehre geht, wenn also im Taxi- oder auch Mietwagenbereich besondere Dienstleistungen angeboten werden sollen, die nicht direkt durch das Personenbeförderungsgesetz gedeckt sind. Derzeit sind ja sehr viele Mietwagenverkehre im „Probebetrieb“ (z.B. Clever Shuttle), zur Erprobung neuer Verkehrsarten bietet Paragraph 7 des PBefG die Möglichkeit einer befristeten Genehmigung. Auf diesen Paragrafen berufen sich derzeit sehr viele „Start Up´s“, indem sie behaupten sie hätten nun das Rad der Personenbeförderung neu erfunden und wollten dies testen. Wirklich Neues ist selten dabei, oder anders gesagt, nahezu alles davon können wir im Taxi längst leisten, nur Bewerben wir dies nicht ausreichend. Gefragt wird der Verband künftig auch bei Fragen der Genehmigungserteilung von Taxi oder Mietwagengenehmigungen, sollten über Bewerber negative Erkenntnisse vorliegen, so werden wir auch das nicht verschweigen.

 

Neuer Ärger am Flughafen mit Mietwagendiensten

Seit geraumer Zeit steht am Terminal 2 Ankunftsbereich eine Dame von MyDriver und versucht Fahrgäste anzuwerben

Als ob nicht schon genug Ärger mit der Rima Uber am Flughafen bestehen würde, versucht nun auch noch ein anderer Anbieter die klassischen Taxikunden am Flughafen abzuwerben. Im Ankunftsbereich des Terminal 2 steht eine uniformierte Dame mit einem großen Schild Sixt – MyDriver, das Schild ist von der Größe nicht zu übersehen. Einfinden sollen sich hier alle Kunden die ein Fahrzeug über MyDriver bestellt haben, den Service einer namentlichen Abholung gibt es nicht. Sollte die Dame aber von interessierten Personen angesprochen werden, verteilt sie Flyer und Gutscheine für die Fahrt mit MyDriver. Es sollen also neue Kunden angeworben werden und das sind natürlich in erster Linie die Taxikunden, also Fluggäste die noch keine klare Vorstellung über ihre weitere Fortbewegung haben.

Zu verhindern ist eine solche Aktion nach Ansicht von Anwälten wohl nicht, solange nicht mit dem Begriff Taxi geworben wird ist nichts Illegales dabei. Andererseits muss unseres Wissens nach jede Werbeaktion am Flughafen von der Flughafengesellschaft genehmigt sein. Bislang konnten wir nicht ermitteln ob eine solche Genehmigung vorliegt.

Ärgerlich ist diese Aktion in jedem Fall trotzdem, man kann den Nachahmungseffekt geradezu erwarten. Dann steht da eine Dame mit dem Schild Clever Shuttle, eine mit Blacklane, eine mit Blabla Car, eine mit Uber oder wer auch sonst noch von den vielen legalen und illegalen Mietwagenunternehmen Werbung für sich machen möchte. Und alle gehen mehr oder weniger in das schnelle Geschäft. Wenn es überhaupt noch Vorbestellungszeiten gibt, dann werden diese halt immer kürzer. Zu unterbieten ist bekanntlich die Zehntelsekunde von Uber. Jeder Auftrag geht angeblich vor Ankunft im Fahrzeug um diese Zeit früher am Betriebssitz ein, man behauptet damit die Aufzeichnungspflicht zu erfüllen.

Denn genau darum geht es unter anderem. Die Aufzeichnungspflicht bei Mietwagen existiert, um eine genaue Versteuerung der Umsätze überhaupt zu ermöglichen. Mietwagen haben keinen Taxameter, also können die Umsätze nicht im Fahrzeug gespeichert werden. Dies muss durch die Aufzeichnungspflicht am Betriebssitz erfolgen. Werden diese Zeiten zwischen Bestellung und Durchführung der Fahrt immer kürzer wird auch die Möglichkeit eines Missbrauches immer höher.

Dann machen wir das doch auch. Wir suchen uns die hübscheste aller Damen und stellen sie mit einem großen Schild TAXI à direkt an die Ausgänge der jeweiligen Ankunft in den Modulen. Dann steht sich noch eine Dame mehr die Füße in den Bauch.

Nur das die Dame mit dem Schild Taxi à nicht lange stehen wird. Denn nach bestehender Taxiordnung ist das Anwerben von Fahrgästen verboten.

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