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Taxi Verband München > Aktuelles > Allgemein > Was braucht eine vollständige Beschwerde / Meldung?
Mrz 20 2018

Was braucht eine vollständige Beschwerde / Meldung?

  • Allgemein
  • Alexander Fischl

Damit ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz – egal ob durch Taxi oder Mietwagen – zu einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid führen kann, muss der Verstoß natürlich möglichst beweisbar sein.

Die wichtigsten Fakten:

  • Kennzeichen und wenn möglich Fahrzeugtyp; bei Taxen: Kennzeichen und/oder Ordnungsnummer
  • Datum und Uhrzeit der Beobachtung bzw. des Vorfalls
  • Ort, Straße, wenn möglich mit Hausnummer oder Kreuzung
  • Beschreibung des Vergehens, z.B. unerlaubte Bereitstellung, unerlaubte Bereithaltung, Verstoß gegen die Rückkehrpflicht oder dergleichen. Hier ist wichtig, dass man sich einige Minuten Zeit nimmt und zumindest einen Zeitrahmen von fünf Minuten das Fahrzeug beobachten kann. Das ist oft direkt vor Hotels oder am Flughafen gar nicht sehr schwierig. Ist das Fahrzeug geparkt, der /die Fahrerin im oder in der Nähe des Fahrzeugs, möglichst ausführlich die Beobachtung beschreiben.
  • Woran macht der/die Beschwerdeführer/in fest, dass es sich um einen Mietwagen handelt? Wurde das Fahrzeug schon des Öfteren gesehen und evtl. dabei beobachtet, wie Personen aufgenommen oder abgeladen wurden? Wenn ja, wann und wo? Wurde das Fahrpersonal direkt angesprochen? Wurden die Fahrgäste dabei gesehen, wie diese einen Mietwagen bestellten?
  • Woran wird festgemacht, dass es sich um einen Verstoß z.B. gegen die Rückkehrpflicht oder Auftragsannahme am Betriebssitz handelt? Wurde das Fahrpersonal dabei beobachtet, wie es z.B. durch Benutzung eines Smartphones einen Fahrtauftrag bestätigte oder sich das Fahrzeug mit Anwesenheit des Fahrpersonals über einen längeren Zeitraum bereithielt?
  • Wenn möglich Zeugen (am besten Fahrgäste des möglichen Mietwagens) mit Namen und Adressen, selbst muss man natürlich immer auch seinen Namen und Adresse angeben.

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