| Künftig ist Kapitalnachweis nötig |
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Seit Januar dieses Jahres praktiziert das KVR eine neue Vorgehensweise bei der Verlängerung von Taxikonzessionen. Unternehmer müssen nun mindestens 2.250 Euro Kapitalnachweis erbringen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Taxikonzessionen nur maximal fünf Jahre erteilt werden dürfen. Nach Ablauf der Genehmigungsdauer wird die Ordnungsnummer ohne jede Widerspruchsmöglichkeit eingezogen. Um das zu verhindern, muss der Unternehmer rechtzeitig die Verlängerung seiner Konzession beantragen. Doch was ist rechtzeitig? Im Normalfall können Unternehmer stets dann stressfrei agieren, wenn sie die Verlängerung ihrer Taxikonzessionen einige Wochen vor dem eigentlichen Ablaufdatum beantragen. Auch der Monat vor dem Ablauf gilt als fristgerecht, auch wenn über die Verlängerung von Gesetz wegen generell immer erst in dem Monat entschieden wird, in dem die Genehmigung abläuft. Allerdings muss spätestens am Tag des in der Konzessionsurkunde genannten Ablaufdatums der Antrag auf Verlängerung beim Kreisverwaltungsreferat München eingehen. Dabei lässt die Abteilung „Gewerblicher Kraftverkehr“ im dritten Stock (Altbau) des KVR im Sinne des antragstellenden Unternehmers alle erdenklichen Antragsarten, die mit Zeitstempel versehen sind, gelten. Bis Mitternacht können formlose Anträge fristgerecht per Fax, per E-Mail, beim Rathaus an der Pforte und sogar auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Nach Mitternacht ist es allerdings definitiv zu spät. Manch ein Unternehmer hat seine Vergesslichkeit deshalb teuer gebüßt, auch wenn das KVR dazu keine genaue Zahl nennen kann. Bislang mussten zur Verlängerung der Konzession zusammen mit der original Konzessionsurkunde und dem Konzessionsauszug vier Unbedenklichkeitsbescheinigungen von der Krankenkasse, der BGF, dem Finanzamt und dem Stadtsteueramt vorgelegt werden. Diese dürfen nicht älter als drei Monate sein. Sollten bei der Erstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen Schwierigkeiten auftreten, bietet das KVR Hilfe an, indem etwa mit den Stellen, bei denen Schulden bestehen, verbindliche monatliche Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Dann können eventuell befristete Verlängerungen beispielsweise für ein Jahr ausgestellt werden. Grundsätzlich wünscht man sich, dass die Unternehmer gegenüber dem Amt mit offenen Karten spielen. Seit Januar dieses Jahres verlangt das KVR neben den Bescheinigungen unter anderem allerdings auch einen Kapitalnachweis über 2.250 Euro für die erste sowie 1.250 Euro für jede weitere Konzession. Entsprechende Formblätter sind im KVR erhältlich. Der Unternehmer muss damit beweisen, dass er in Höhe der genannten Beträge liquide ist. Die Bestätigung des Kapitalnachweises muss entweder durch einen Steuerberater oder die Bank erfolgen. Inwieweit Jahresabschlüsse gelten, aus denen sich eindeutig ersehen lassen, dass die Firma über ausreichende Gewinne verfügt, wird derzeit hausintern geprüft. Eine Bestätigung durch einen Anwalt, die Vorlage eines Kontoauszuges, Sparverträge, Lebensversicherungen oder eventuell verfügbare Darlehen genügen den Anforderungen nicht und werden daher nicht anerkannt! Die Kosten für die Verlängerung für fünf Jahre belaufen sich auf 180 Euro für die erste Konzession und 40 Euro für jede weitere. Der Taxiverband München begrüßt diese neue Vorgehensweise bei den Konzessionsverlängerungen. Seit einiger Zeit wiederholt der Verband in öffentlichen Diskussionen und Veranstaltungen immer wieder, dass die Behörde alle Möglichkeiten der Abfrage und Prüfung der Umsatzzahlen aus den Betrieben ausschöpfen soll. Der seit Januar erforderliche Kapitalnachweis ist zumindest ein erster Schritt, um schwarze Schafe herauszufiltern und nicht leistungsfähige Unternehmen vom Markt zu nehmen. Dies geschieht ganz im Sinne einer guten Dienstleistung am Kunden und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der ehrlich und gut arbeitenden Taxiunternehmen. Derzeit lässt die Münchner Behörde bei der Entscheidung über die Verlängerung erfreulicherweise ein vernünftiges und besonders die leistungsfähigen Unternehmen unterstützendes Augenmaß erkennen. Wir hoffen aber auch, dass im KVR die weiteren durchaus vorhandenen Möglichkeiten der Beurteilung eines Unternehmens, insbesondere das Überprüfen der Ertragslage, ausgeschöpft werden, um die Serviceleistung der Taxiunternehmen in München künftig noch mehr zu steigern. |