| Präventive Sicherheit |
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Fast täglich werden irgendwo in Deutschland Taxifahrer ausgeraubt und tätlich angegriffen. Mit einer Video- und Audioüberwachung im Taxi ließen sich solche Übergriffe von vornherein verhindern oder zumindest schneller aufklären. ![]()
Dabei muss das Plus an Sicherheit für den Taxifahrer gar nicht unbedingt von der Kamera selbst ausgehen. Denn wer ein solches Überwachungssystem in seinen Fahrzeugen anbringt und einsetzt, muss aus datenschutzrechtlichen Aspekten potentielle Fahrgäste mit einem deutlich sichtbaren Hinweis davor warnen. Das alleine schreckt schon die meisten Täter ab, wie Erfahrungen von Taxiunternehmern beispielsweise in Hamburg, Bremen und im nordrhein-westfälischen Remscheid zeigen. Die preiswerteste Variante für mehr Sicherheit im Taxi wäre also ein Aufkleber á la „Dieses Taxi wird video- / audioüberwacht“ in Kombination mit einer Kamera-Attrappe, die es schon für unter zehn Euro zu kaufen gibt. Aber auch wer auf Nummer sicher gehen und das Geschehen in seinen Taxis tatsächlich aufzeichnen möchte, muss dafür längst nicht mehr so viel Geld ausgeben, wie das noch vor einigen Jahren der Fall war. Alle Lösungen zur Fahrgastraum-Überwachung arbeiten mehr oder weniger nach dem gleichen Prinzip. Die Kamera ist kleiner als eine Zigarettenschachtel und wird mit sechs bis 24 Volt oder über die Autobatterie betrieben. Sie ist für den Fahrgast deutlich sichtbar auf dem Armaturenbrett angebracht und erfasst mit ihrem Objektiv den Innenraum des Taxis. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle exemplarisch zwei Systeme zur Video- bzw. Audioüberwachung im Taxi näher vorstellen. Die derzeit preiswerteste Variante kommt von der Aschaffenburger VS Electronic Vertriebs GmbH. Gerade mal 97,90 Euro netto kostet deren Lösung zur Videoüberwachung. Wer mehr als fünf Kameras bestellt, zahlt sogar nur 88,11 Euro pro Stück. Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um eine visuelle Überwachung. Gespräche zwischen dem Fahrer und Fahrgast werden nicht aufgezeichnet. Die Kamera wird auf dem Armaturenbrett befestigt, fertigt Aufnahmen im avi-Videoformat und schreibt diese auf eine maximal zwei Gigabyte große SD-/MMC-Speicherkarte, wie sie auch in Digitalkameras verwendet wird. Das reicht für eine Aufnahmedauer von rund vier bis fünf Stunden. Die Aufzeichnungen können natürlich beliebig oft mit neuen überschrieben werden. Rund dreimal so viel kostet das System, das die Firma EMO Telematik aus Dessau für Taxler anbietet. Das „EMO flex video“ gibt es für 293 Euro netto, es kann aber auch deutlich mehr. Das Modul besteht aus einer Aufzeichnungseinheit und zwei Mini-Kameras, die einfach mittels eines Saugnapfes im Fahrzeug befestigt werden. Eine davon zeichnet das Geschehen im Innenraum des Taxis auf. Sobald das Taxi gestartet wird, nimmt das Gerät auf einer 2GB SD-Speicherkarte 80 Minuten und Video- und auch Audiodaten in einer Schleife auf, wobei nach Ablauf der 80 Minuten die ältesten Daten mit den neuesten überschrieben werden. Mit einer 16 GB-Speicherkarte können optional bis zu sechs Stunden am Stück aufgezeichnet werden. Der Clou am „EMO flex video“ ist aber die zweite Kamera, die auf die Fahrbahn gerichtet ist. Sie zeichnet mit Hilfe via GPS sowohl die Position des Fahrzeugs als auch seine Geschwindigkeit auf. Registriert der Sensor während der Fahrt einen ungewöhnlichen oder abrupten Wechsel der Fahreigenschaften, speichert das Gerät diese Ereignisse auf der SD-Karte. Diese Daten werden im Gegensatz zu den anderen Aufzeichnungen nicht automatisch gelöscht. Der Fahrer wird zudem durch einen Ton aus dem Lautsprecher akustisch gewarnt und somit auf sein ungewöhnliches Fahrverhalten hingewiesen. Zudem wird die Minute vor und nach der eventuellen Gefahrensituation für eine spätere Wiedergabe aufgezeichnet, was im Falle eines Unfalls bei der nachträglichen Bewertung der Haftungs- und Schuldfrage von Vorteil sein kann. Die aktuellen Lösungen zur Video- bzw. Audioüberwachung sind also durchaus erschwinglich und können zu einem deutlichen Sicherheitsgewinn für Taxifahrer führen. Um rechtlich keine Schwierigkeiten zu bekommen, muss aber wie eingangs erwähnt unbedingt gut sichtbar für den Fahrgast auf die Überwachung hingewiesen werden. |